Fahrschule Modern Drive
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Fahrschule Modern Drive
   

MOTORRADFAHREN LERNEN



Motorrad-/Rollerausbildung heisst in erster Linie praktische Ausbildung. Abgestimmt auf Deine Vorkenntnisse und Dein Ausbildungsziel bieten wir Dir ein massgeschneidertes Programm.

Nachstehend findest Du Beschreibungen zu den gängigsten Ausbildungsvarianten. Wähle bitte das Dokument aus, welches auf Deine Situation zutrifft.

Falls Du bereits vor dem 1. April 2003 im Besitz eines Lernfahrausweises oder eines Führerausweises der Kategorie A, A1 oder F gewesen bist, mache bitte von unserer persönlichen Beratung Gebrauch. Richte Deine Anfrage über unser Kontaktformular oder telefonisch an unsere Motorrad Fahrlehrer.


  Unterkategorie A1 ab 16 Jahren

Motorrad/Roller der Unterkategorie A1, mit einem Hubraum von max. 50 cm3 und max. 11 kW Leistung.
Gilt nach Erreichen des 18. Altersjahres ohne weitere Ausbildung auch für Motorräder/Roller mit einem Hubraum bis zu 125 cm3 mit max. 11 kW Leistung.

  1. Du beziehst das Antragsformular für den Lehrnfahrausweis.
  2. Du füllst das Formular vollständig aus, inkl. Sehtest (nicht älter als 24 Monate) bei einem Optiker und sendest es unter Beilage von einem farbigen Passfoto frühestens 2 Monate vor Deinem 16. Geburtstag an das Strassenverkehrsamt.
  3. Vom Strassenverkehrsamt erhältst Du sodann ca. innert Wochenfrist den Anmeldecode für die Theorieprüfung zugestellt.
  4. Die Anmeldung zur Theorieprüfung kann sofort nach Erhalt des entsprechenden Anmeldecodes erfolgen. So kannst Du die Theorieprüfung nach Ablauf der Wartefrist von ca. 3 Wochen also etwa frühestens einem Monat vor Deinem 16. Geburtstag ablegen. Den Lernfahrausweis erhältst Du aber dennoch erst mit Gültigkeitsdatum ab Deinem 16. Geburtstag ausgestellt.
  5. Zur Theorieprüfung wirst Du nur zugelassen, wenn Du einen gültigen Nothelferausweis (nicht älter als 6 Jahre) vorlegen kannst. Den Nothelferkurs (10 Stunden) kannst Du irgendwann vorgängig, unabhängig von Lernfahrausweis und Lernfahrausbildung besuchen. Gleich verhält es sich mit der persönlichen Vorbereitung auf die Theorieprüfung. Theorieunterricht und "Fragebögelen" stehen Dir bereits vor der Beschaffung des Lernfahrausweises offen.
  6. Die Gültigkeit des Lernfahrausweises ist vorerst auf 4 Monate beschränkt. Innerhalb dieser Zeit musst Du den Motorradgrundkurs 1 (4 Stunden) und den Motorradgrundkurs 2 (4 Stunden) absolvieren. Dadurch verlängert sich die Gültigkeitsdauer des Lernfahrausweises automatisch um weitere 12 Monate.
  7. Im Verlauf Deiner Grundausbildung besuchst Du den vorgeschriebenen Verkehrskundekurs (4 Kursteile à 2 Stunden) als Ergänzung Deiner praktischen Fahrausbildung. Die Bestätigung für den absolvierten Verkehrskundekurs muss zusammen mit der Anmeldung für die praktische Führerprüfung vorgelegt werden.
  8. Bevor Du die praktische Führerprüfung ablegst, bereitest Du Dich nach Absprache mit Deinem Motorradfahrlehrer im praktischen Fahrunterricht darauf vor. Prüfungsfahrzeug: Motorrad/Roller der Unterkategorie A1, mit einem Hubraum von max. 50 cm3 und max. 11 kW Leistung.
  Unterkategorie A1 ab 18 Jahren
Motorräder/Roller mit einem Hubraum bis zu 125 cm3 mit max. 11 kW Leistung.
  1. Du beziehst das Antragsformular für den Lehrnfahrausweis.
  2. Du füllst das Formular vollständig aus, inkl. Sehtest (nicht älter als 24 Monate) bei einem Optiker und sendest es unter Beilage von einem farbigen Passfoto frühestens 2 Monate vor Deinem 18. Geburtstag an das Strassenverkehrsamt.
  3. Vom Strassenverkehrsamt erhältst Du sodann ca. innert Wochenfrist den Anmeldecode für die Theorieprüfung zugestellt.
  4. Die Anmeldung zur Theorieprüfung kann sofort nach Erhalt des entsprechenden Anmeldecodes erfolgen. So kannst Du die Theorieprüfung nach Ablauf der Wartefrist von ca. 3 Wochen also etwa frühestens einem Monat vor Deinem 18. Geburtstag ablegen. Den Lernfahrausweis erhältst Du aber dennoch erst mit Gültigkeitsdatum ab Deinem 18. Geburtstag ausgestellt.
  5. Zur Theorieprüfung wirst Du nur zugelassen, wenn Du einen gültigen Nothelferausweis (nicht älter als 6 Jahre) vorlegen kannst. Den Nothelferkurs (10 Stunden) kannst Du irgendwann vorgängig, unabhängig von Lernfahrausweis und Lernfahrausbildung besuchen. Gleich verhält es sich mit der persönlichen Vorbereitung auf die Theorieprüfung. Theorieunterricht und "Fragebögelen" stehen Dir bereits vor der Beschaffung des Lernfahrausweises offen.
  6. Die Gültigkeit des Lernfahrausweises ist vorerst auf 4 Monate beschränkt. Innerhalb dieser Zeit musst Du den Motorradgrundkurs 1 (4 Stunden) und den Motorradgrundkurs 2 (4 Stunden) absolvieren. Dadurch verlängert sich die Gültigkeitsdauer des Lernfahrausweises automatisch um weitere 12 Monate.
  7. Im Verlauf Deiner Grundausbildung besuchst Du den vorgeschriebenen Verkehrskundekurs (4 Kursteile à 2 Stunden) als Ergänzung Deiner praktischen Fahrausbildung. Die Bestätigung für den absolvierten Verkehrskundekurs muss zusammen mit der Anmeldung für die praktische Führerprüfung vorgelegt werden.
  8. Bevor Du die praktische Führerprüfung ablegst, bereitest Du Dich nach Absprache mit Deinem Motorradfahrlehrer im praktischen Fahrunterricht darauf vor. Prüfungsfahrzeug: Motorrad/Roller mit einem Hubraum bis zu 125 cm3 mit max. 11 kW Leistung.
Wer bereits im Besitz des Führerausweises der Unterkategorie A1 (ab 16 Jahren) ist, kann nach dem Erreichen des 18. Altersjahres sofort Motorräder/Roller mit einem Hubraum bis zu 125 cm3 mit max. 11 kW Leistung fahren.
  Unterkategorie A1 ab 18 Jahren, für Inhaber des Ausweises der Kategorie B
Motorräder/Roller mit einem Hubraum bis zu 125 cm3 mit max. 11 kW Leistung.
  1. Du beziehst das Antragsformular für den Lehrnfahrausweis.
  2. Du füllst das Formular vollständig aus, inkl. Sehtest (nicht älter als 24 Monate) bei einem Optiker und sendest es unter Beilage von einem farbigen Passfoto frühestens 2 Monate vor Deinem 18. Geburtstag an das Strassenverkehrsamt.
  3. Vom Strassenverkehrsamt erhältst Du sodann ca. innert Wochenfrist den Lernfahrausweis zugestellt.
  4. Die Gültigkeit des Lernfahrausweises ist auf 4 Monate beschränkt. Innerhalb dieser Zeit musst Du den Motorradgrundkurs 1 (4 Stunden) und den Motorradgrundkurs 2 (4 Stunden) absolvieren.
  5. Gegen Abgabe des Lernfahrausweises und der Bestätigung über die absolvierten Motorradgrundkurse 1 und 2 erhälst Du den Führerausweis für die Unterkategorie A1 prüfungsfrei zugesprochen.
  Kategorie A ab 18 Jahren, beschränkt
Motorräder/Roller mit einem Hubraum von mehr als 125 cm3;
die Leistung darf max. 25 kW und max. 0.16 kW/kg betragen.
  1. Du beziehst das Antragsformular für den Lehrnfahrausweis.
  2. Du füllst das Formular vollständig aus, inkl. Sehtest (nicht älter als 24 Monate) bei einem Optiker und sendest es unter Beilage von einem farbigen Passfoto frühestens 2 Monate vor Deinem 18. Geburtstag an das Strassenverkehrsamt.
  3. Vom Strassenverkehrsamt erhältst Du sodann ca. innert Wochenfrist den Anmeldecode für die Theorieprüfung zugestellt.
  4. Die Anmeldung zur Theorieprüfung kann sofort nach Erhalt des entsprechenden Anmeldecodes erfolgen. So kannst Du die Theorieprüfung nach Ablauf der Wartefrist von ca. 3 Wochen also etwa frühestens einem Monat vor Deinem 18. Geburtstag ablegen. Den Lernfahrausweis erhältst Du aber dennoch erst mit Gültigkeitsdatum ab Deinem 18. Geburtstag ausgestellt.
  5. Zur Theorieprüfung wirst Du nur zugelassen, wenn Du einen gültigen Nothelferausweis (nicht älter als 6 Jahre) vorlegen kannst. Den Nothelferkurs (10 Stunden) kannst Du irgendwann vorgängig, unabhängig von Lernfahrausweis und Lernfahrausbildung besuchen. Gleich verhält es sich mit der persönlichen Vorbereitung auf die Theorieprüfung. Theorieunterricht und "Fragebögelen" stehen Dir bereits vor der Beschaffung des Lernfahrausweises offen.
  6. Die Gültigkeit des Lernfahrausweises ist vorerst auf 4 Monate beschränkt. Innerhalb dieser Zeit musst Du den Motorradgrundkurs 1 (4 Stunden), den Motorradgrundkurs 2 (4 Stunden) und den Motorradgrundkurs 3 (4 Stunden) absolvieren. Dadurch verlängert sich die Gültigkeitsdauer des Lernfahrausweises automatisch um weitere 12 Monate.
  7. Im Verlauf Deiner Grundausbildung besuchst Du den vorgeschriebenen Verkehrskundekurs (4 Kursteile à 2 Stunden) als Ergänzung Deiner praktischen Fahrausbildung. Die Bestätigung für den absolvierten Verkehrskundekurs muss zusammen mit der Anmeldung für die praktische Führerprüfung vorgelegt werden.
  8. Bevor Du die praktische Führerprüfung ablegst, bereitest Du Dich nach Absprache mit Deinem Motorradfahrlehrer im praktischen Fahrunterricht darauf vor. Prüfungsfahrzeug: Motorrad/Roller mit 2 Sitzplätzen mit einem Hubraum von mehr als 125 cm3; die Leistung darf max. 25 kW und max. 0.16 kW/kg betragen.
Wer bereits im Besitz eines Führerausweises der Kategorie B oder der Unterkategorie A1 ist, benötigt keine Theorieprüfung und keinen Verkehrskundeunterricht.
  Kategorie A ab 18 Jahren, beschränkt, für Inhaber des Ausweises der Kategorie A1

Motorräder/Roller mit einem Hubraum von mehr als 125 cm3;
die Leistung darf max. 25 kW und max. 0.16 kW/kg betragen.

  1. Du beziehst das Antragsformular für den Lehrnfahrausweis.
  2. Du füllst das Formular vollständig aus, inkl. Sehtest (nicht älter als 24 Monate) bei einem Optiker und sendest es unter Beilage von einem farbigen Passfoto frühestens 2 Monate vor Deinem 18. Geburtstag an das Strassenverkehrsamt.
  3. Vom Strassenverkehrsamt erhältst Du sodann ca. innert Wochenfrist den entsprechenden Lernfahrausweis zugestellt.
  4. Die Gültigkeit des Lernfahrausweises ist vorerst auf 4 Monate beschränkt. Innerhalb dieser Zeit musst Du den Motorradgrundkurs 2a (2 Stunden) und den Motorradgrundkurs 3 (4 Stunden) absolvieren. Dadurch verlängert sich die Gültigkeitsdauer des Lernfahrausweises automatisch um weitere 12 Monate.
  5. Bevor Du die praktische Führerprüfung ablegst, bereitest Du Dich nach Absprache mit Deinem Motorradfahrlehrer im praktischen Fahrunterricht darauf vor. Prüfungsfahrzeug: Motorrad/Roller mit 2 Sitzplätzen und einem Hubraum von mehr als 125 cm3; die Leistung darf max. 25 kW und max. 0.16 kW/kg betragen.
  Kategorie A unbeschränkt, Direkteinstieg ab 25 Jahren
Motorräder/Roller mit einem Hubraum von mehr als 125 cm3;
Leistung mehr als 25 kW und 0.16 kW/kg.
  1. Du beziehst das Antragsformular für den Lehrnfahrausweis.
  2. Du füllst das Formular vollständig aus, inkl. Sehtest (nicht älter als 24 Monate) bei einem Optiker und sendest es unter Beilage von einem farbigen Passfoto frühestens 2 Monate vor Deinem 18. Geburtstag an das Strassenverkehrsamt.
  3. Vom Strassenverkehrsamt erhältst Du sodann ca. innert Wochenfrist den Anmeldecode für die Theorieprüfung zugestellt.
  4. Die Anmeldung zur Theorieprüfung kann sofort nach Erhalt des entsprechenden Anmeldecodes erfolgen. So kannst Du die Theorieprüfung nach Ablauf der Wartefrist von ca. 3 Wochen also etwa frühestens einem Monat vor Deinem 18. Geburtstag ablegen. Den Lernfahrausweis erhältst Du aber dennoch erst mit Gültigkeitsdatum ab Deinem 18. Geburtstag ausgestellt.
  5. Zur Theorieprüfung wirst Du nur zugelassen, wenn Du einen gültigen Nothelferausweis (nicht älter als 6 Jahre) vorlegen kannst. Den Nothelferkurs (10 Stunden) kannst Du irgendwann vorgängig, unabhängig von Lernfahrausweis und Lernfahrausbildung besuchen. Gleich verhält es sich mit der persönlichen Vorbereitung auf die Theorieprüfung. Theorieunterricht und "Fragebögelen" stehen Dir bereits vor der Beschaffung des Lernfahrausweises offen.
  6. Die Gültigkeit des Lernfahrausweises ist vorerst auf 4 Monate beschränkt. Innerhalb dieser Zeit musst Du den Motorradgrundkurs 1 (4 Stunden), den Motorradgrundkurs 2 (4 Stunden) und den Motorradgrundkurs 3 (4 Stunden) absolvieren. Dadurch verlängert sich die Gültigkeitsdauer des Lernfahrausweises automatisch um weitere 12 Monate.
  7. Im Verlauf Deiner Grundausbildung besuchst Du den vorgeschriebenen Verkehrskundekurs (4 Kursteile à 2 Stunden) als Ergänzung Deiner praktischen Fahrausbildung. Die Bestätigung für den absolvierten Verkehrskundekurs muss zusammen mit der Anmeldung für die praktische Führerprüfung vorgelegt werden.
  8. Bevor Du die praktische Führerprüfung ablegst, bereitest Du Dich nach Absprache mit Deinem Motorradfahrlehrer im praktischen Fahrunterricht darauf vor. Prüfungsfahrzeug: Motorrad/Roller mit 2 Sitzplätzen mit einem Hubraum von mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von mindestens 35 kW.
Wer bereits im Besitz eines Führerausweises der Kategorie B oder der Unterkategorie A1 ist, benötigt keine Theorieprüfung und keinen Verkehrskundeunterricht.
  Kategorie A unbeschränkt, für Inhaber des Ausweises der Kategorie A beschränkt
Motorräder/Roller mit einem Hubraum von mehr als 125 cm3;
Leistung mehr als 25 kW und 0.16 kW/kg.

Nach zweijähriger, beanstandungsfreier Fahrpraxis wird die Beschränkung auf Gesuch hin aufgehoben:
Das heisst prüfungsfreier Erhalt des Führerausweises der Kategorie A unbeschränkt.

 
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