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Motorrad-/Rollerausbildung heisst in erster Linie praktische Ausbildung. Abgestimmt auf Deine Vorkenntnisse und Dein Ausbildungsziel bieten wir Dir ein massgeschneidertes Programm.

Nachstehend findest Du Beschreibungen zu den gängigsten Ausbildungsvarianten. Wähle bitte das Dokument aus, welches auf Deine Situation zutrifft.
Falls Du bereits vor dem 1. April 2003 im Besitz eines Lernfahrausweises oder eines Führerausweises der Kategorie A, A1 oder F gewesen bist, mache bitte von unserer persönlichen Beratung Gebrauch. Richte Deine Anfrage über unser Kontaktformular oder telefonisch an unsere Motorrad Fahrlehrer.
Motorrad/Roller der Unterkategorie A1, mit einem Hubraum von max. 50 cm3 und max. 11 kW Leistung.
Gilt nach Erreichen des 18. Altersjahres ohne weitere Ausbildung auch für Motorräder/Roller mit einem Hubraum bis zu 125 cm3 mit max. 11 kW Leistung. | |
| Motorräder/Roller mit einem Hubraum bis zu 125 cm3 mit max. 11 kW Leistung. | |
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| Motorräder/Roller mit einem Hubraum bis zu 125 cm3 mit max. 11 kW Leistung. | |
Motorräder/Roller mit einem Hubraum von mehr als 125 cm3; die Leistung darf max. 25 kW und max. 0.16 kW/kg betragen. | |
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Motorräder/Roller mit einem Hubraum von mehr als 125 cm3;
die Leistung darf max. 25 kW und max. 0.16 kW/kg betragen. | |
Motorräder/Roller mit einem Hubraum von mehr als 125 cm3; Leistung mehr als 25 kW und 0.16 kW/kg. | |
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Motorräder/Roller mit einem Hubraum von mehr als 125 cm3; Leistung mehr als 25 kW und 0.16 kW/kg. | |
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